Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss |
ISFP-Bonus WG |
Effizienz- Bonus1 |
Klimageschwindigkeits- Bonus2 |
Einkommens- Bonus3 |
Max. Fördersatz |
Höchstgrenze förderfähiger Kosten |
Höchstgrenze förderfähiger Kosten (Kredit) |
Höchstgrenze förderfähiger Kosten Nichtwohngebäude |
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Gebäudehülle |
15% |
5% |
20% |
30.000€ pro WE (ohne iSFP) |
120.000€ pro WE5 |
500€ pro qm |
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Anlagentechnik (außer Heizung) |
15% |
5% |
20% |
60.000€ pro WE (mit iSFP) |
Nettogrundfläche |
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Solarthermische Anlage |
30% |
max. 20% |
30% |
70% |
1. WE: 2. bis 6 WE: Ab. 7 WE: |
Bis 150 qm: 30.000€ Bis 400 qm: 200€ pro qm Bis 1000 qm: zusätzlich 120€ pro qm Ab 1000 qm: zusätzlich 80€ pro qm |
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Biomasse4 |
30% |
70% |
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Wärmepumpe |
30% |
5% |
70% |
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Brennstoffzellenheizung |
30% |
70% |
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Wasserstoffähige Heizung (höhere Investitionskosten) |
30% |
70% |
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Innovative Heizugstechnik |
30% |
70% |
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Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz |
30% |
70% |
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Gebäudnetzanschluss |
30% |
70% |
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Wärmenetzanschluss |
30% |
70% |
|||||||
Heizungsoptimierung zur Effiziensverbesserung |
15% |
5% |
20% |
30.000€ pro WE (ohne iSFP) 60.000€ pro WE (mit iSFP) |
500€ pro qm |
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Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung |
50% |
50% |
1 Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle verwenden oder natürliche Kältemittel einsetzen, erhalten einen Effizienzbonus.
3 Ein 20%iger Effizienzbonus wird bis zum 31.12.2028 gewährt, ab 2029 erfolgt alle zwei Jahre eine Reduzierung um 3 Prozentpunkte. Der Klimageschwindigkeitsbonus steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu und gilt nicht für Hybrid-Wärmepumpen.
3 Der Einkommensbonus wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
4 Bei Biomasseheizungen wird ein Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt, sofern ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird (vorbehaltlich der Evaluation der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2026).
5 Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren von einem zusätzlichen Zinsvorteil.