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Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschuss

ISFP-Bonus WG

Effizienz- Bonus1

Klimageschwindigkeits- Bonus2

Einkommens- Bonus3

Max. Fördersatz

Höchstgrenze förderfähiger Kosten

Höchstgrenze förderfähiger Kosten (Kredit)

Höchstgrenze förderfähiger Kosten Nichtwohngebäude

Gebäudehülle

15%

5%

20%

30.000€ pro WE (ohne iSFP)

120.000€ pro WE5

500€ pro qm

Anlagentechnik (außer Heizung)

15%

5%

20%

60.000€ pro WE (mit iSFP)

Nettogrundfläche

Solarthermische Anlage

30%

max. 20%

30%

70%

1. WE:
30.000 €

2. bis 6 WE:
15.000 €

Ab. 7 WE:
8.000 €

Bis 150 qm: 30.000€

Bis 400 qm: 200€ pro qm

Bis 1000 qm: zusätzlich 120€ pro qm

Ab 1000 qm: zusätzlich 80€ pro qm

Biomasse4

30%

70%

Wärmepumpe

30%

5%

70%

Brennstoffzellenheizung

30%

70%

Wasserstoffähige Heizung (höhere Investitionskosten)

30%

70%

Innovative Heizugstechnik

30%

70%

Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz

30%

70%

Gebäudnetzanschluss

30%

70%

Wärmenetzanschluss

30%

70%

Heizungsoptimierung zur Effiziensverbesserung

15%

5%

20%

30.000€ pro WE (ohne iSFP)

60.000€ pro WE (mit iSFP)

500€ pro qm

Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

50%

50%

1 Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle verwenden oder natürliche Kältemittel einsetzen, erhalten einen Effizienzbonus.

3 Ein 20%iger Effizienzbonus wird bis zum 31.12.2028 gewährt, ab 2029 erfolgt alle zwei Jahre eine Reduzierung um 3 Prozentpunkte. Der Klimageschwindigkeitsbonus steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu und gilt nicht für Hybrid-Wärmepumpen.

3 Der Einkommensbonus wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.

4 Bei Biomasseheizungen wird ein Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt, sofern ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wird (vorbehaltlich der Evaluation der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2026).

5 Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren von einem zusätzlichen Zinsvorteil.

Bei Fragen zu Fördermitteln steht Ihnen unser technischer Innendienst jederzeit gerne zur Verfügung
Andrea Nahrgang
Innendienst

06232 – 6 99 17 48
info@svb-kuehlthau.de

Tim Bartels
Innendienst

06232 – 6 99 17 48
info@svb-kuehlthau.de