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EnSimiMaV

Hydraulischer Abgleich: Neue Pflichten und Fristen nach GEG

Hydraulischer Abgleich in Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen stehen vor neuen Anforderungen. Bis zum 30. September 2024 müssen sie ihre Heizungen überprüfen und optimieren lassen. Dies schließt auch den hydraulischen Abgleich ein, sofern er bisher nicht durchgeführt wurde. Diese Pflicht basiert auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) und ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist.

Stichtage für verschiedene Gebäudegrößen

  • In Gebäuden mit sechs bis neun Wohnungen ist die Überprüfung und Optimierung der Gaszentralheizung bis zum 30.9.2024 erforderlich.
  • Für größere Mehrfamilienhäuser ab zehn Wohneinheiten galt bereits der 15.9.2023 als Frist.

Spezifische Anforderungen nach GEG

Das neue GEG legt detaillierte Regelungen für die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen fest:

  • Anlagen, die nach dem 30.9.2009 installiert wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach Installation überprüft werden.
  • Anlagen, die vor dem 1.10.2009 installiert wurden, sind bis zum 30.9.2027 zu prüfen.

Durchführung des Hydraulischen Abgleichs

Der hydraulische Abgleich beinhaltet eine raumweise Heizlastberechnung, eine Überprüfung der Heizflächen und eine Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Er muss nach dem Verfahren B der ZVSHK-Fachregel oder einem gleichwertigen Verfahren erfolgen. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.

Fachleute aus dem Heizungsbau oder Energieberater übernehmen die Heizungsprüfung. Sie überprüfen die Regelungseinstellungen, den hydraulischen Abgleich und den Bedarf an weiteren Maßnahmen wie dem Einbau neuer Hocheffizienzpumpen.

Fördermöglichkeiten

Staatliche Förderungen für den hydraulischen Abgleich sind für Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten verfügbar, sofern die Maßnahme nicht unter die gesetzliche Pflicht fällt. Der Fördersatz von 15 Prozent kann sich bei Durchführung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöhen.

Unser Angebot

Wir unterstützen Eigentümer bei der Umsetzung dieser Anforderungen, sowohl in der Fördermittelbeschaffung als auch in der technischen Durchführung. Nutzen Sie unsere Expertise, um nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern auch die Effizienz Ihrer Heizungsanlage zu steigern. Bei der Planung einer neuen Heizungsanlage hilft unsere Datenerhebung, die passenden Rahmenbedingungen für den Einsatz regenerativer Energien zu schaffen. Unsere Dienstleistungen sind dabei förderfähig, insbesondere wenn sie mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage verknüpft werden.

So können Sie uns erreichen

Kontakt

06232 – 6 99 17 48
info@kuehlthau-svb.de
Lassen Sie Ihre Kontaktdaten da, wir rufen Sie zurück!

Bis zu 70 % staatlichen Zuschuss

Interessant für Sie!

Fördermöglichkeiten

Für Kunden besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 20% aus staatlichen Mitteln für den nachträglichen hydraulischen Abgleich zu erhalten. In Verbindung mit einer neuen Heizungsanlage winken bis zu 70% Zuschuss!